Stoeckmann LOGO web

 


 


 FÖRDERRICHTLINIEN

der Stöckmann-Stiftung zur
Förderung von Umwelt- und Naturschutz



1. FÖRDERGRUNDSÄTZE

  1. Die Stöckmann-Stiftung fördert nach Maßgabe ihrer Satzung und der gültigen Rechtsvorschriften, insbesondere im Wege der Projektförderung, gemeinnützige Vorhaben zum Zweck des Erhalts, der Erforschung, der Dokumentation und Präsentation von Natur und Landschaft in Deutschland, vorzugsweise in Nordrhein-Westfalen. Besondere Berücksichtigung gilt der Vogelwelt.

  2.  Es können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Die Projektträger müssen eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Mittel gewährleisten. Bei der Antragstellung sind die Kosten für Fremdleistungen möglichst durch Angebote und Vergleichsangebote zu belegen. 

  3.  Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, vielmehr entscheidet der Vorstand nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

  4. Maßstab für die Beurteilung von Projekten zur Förderung sind in erster Linie die Qualität der vorgeschlagenen Projekte und die optimale Nutzung der durch die Stiftung zur Verfügung gestellten Mittel. Von besonderer Bedeutung für die Bewertung des Vorhabens ist ein stabiles und kontinuierliches ehrenamtliches Engagement des Antragstellers sowie das Vorhandensein eines transparenten und nachvollziehbaren Konzeptes für die langfristige Fortführung der Arbeiten nach Projektabschluss. Dem Vorstand ist vor Antragstellung nach Bedarf die Gelegenheit einer Besichtigung des geplanten Projektes einzuräumen.

  5. Die Förderung von Projekten, die nicht dem Förderwillen des Stifters entsprechen, ist ausgeschlossen. Dies berücksichtigt der Vorstand bei seinen Entscheidungen über die Bewilligung eines Projektantrags.

  6. Weitere Kriterien für die Vergabe der Fördermittel sind u.a.:

    1. Das Projekt wird von einer lokalen oder regionalen Initiative getragen.
    2. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur lokalen bzw. regionalen naturräumlichen Identität.
    3. Die Förderung leistet einen substanziellen oder zumindest nicht unerheblichen Beitrag zur Realisierung des Projektes.



2. VORAUSSETZUNGEN DER FÖRDERUNG

  1. Das geförderte Projekt muss die Gewähr dafür bieten, dass es aufgrund der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung langfristig durchgeführt und nachhaltig gesichert werden kann.

  2. Der Träger des Projekts muss sich dazu verpflichten, die Zuwendungen im Sinne der Satzung der Stöckmann-Stiftung ausschließlich für gemeinnützige Naturschutzzwecke zu verwenden.

  3. Maßnahmen, für deren Durchführung eine Rechtspflicht besteht (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) sowie bereits begonnene Projekte, sind von einer Förderung ausgeschlossen.



3. ART UND FORM DER FÖRDERUNG

  1. Die Förderung erfolgt als Voll- oder Teilfinanzierung in Form von Geldleistungen. Bei Vollförderung hat der Antragsteller in der Regel 10 % des beantragten Projektvolumens mit Eigenmitteln zu erbringen. Dies kann auch durch unbare Eigenleistungen erfolgen.

  2. Die Förderung in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgt einmalig pro Jahr. Ein erneuter Beschluss über eine weitergehende Förderung kann getroffen werden.

  3. Innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Spende muss dem Stiftungsvorstand eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung vorgelegt werden.

  4. Innerhalb eines Jahres müssen unter Vorbehalt zugesagte Fördergelder bei Erfüllung, der von der Stöckmann-Stiftung gestellten Bedingungen, abgerufen oder neu beantragt werden. Andernfalls verfällt der Förderanspruch.



4. ANTRAGS- UND BEWILLIGUNGSVERFAHREN

  1. Voraussetzung jeglicher Förderung ist die Vorlage eines vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Förderantrags.

  2. Anträge können direkt von den Antragstellern oder auf Vermittlung von Vorstandsmitgliedern sowie den Beiratsmitgliedern eingereicht werden.

  3. Für die Antragstellung ist das Formular der Stöckmann-Stiftung zu verwenden, welches zum Download auf der Homepage zur Verfügung gestellt wird oder auf Wunsch per Post bzw. E-Mail zugesendet werden kann.

  4. Dem Antrag sind beizufügen:

    • eine gültige (ggf. auch vorläufige) Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
    • eine Satzung des Vereins / der Organisation

    • ein detaillierter Finanzierungsplan, aus dem ggfs. auch die Anteile weiterer Projektpartner hervorgehen

    • Kopie der Genehmigung oder Stellungnahme der Behörde, sollte für die Projektdurchführung eine behördliche Genehmigung erforderlich sein

    • gegebenenfalls weitere Informationen (Selbstdarstellung, Dokumentationen über bereits abgeschlossene Projekte z.B. Flyer)

  5. Der Vorstand entscheidet in der Regel einmal jährlich (im März /April), gegeben­enfalls auch im Herbst, über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Fördermittel.



5. UNTERRICHTUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DER MITTEL UND NACHWEIS DER VERWENDUNG

  1. Der Vorstand der Stöckmann-Stiftung ist auf Anfrage stets über den Stand der Umsetzung der Fördermaßnahme zu unterrichten. Bei Bedarf ist der Vorstand berechtigt, sich vor Ort über die Verhältnisse der Fördermaßnahme zu informieren.

  2. Die Verwendung des Zuschusses ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht (Abschlussbericht) und einem zahlenmäßigen Nachweis.

    • In dem Sachbericht ist die Verwendung des Zuschusses sowie das erzielte Ergebnis darzustellen.

    • In dem zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge und voneinander getrennt, entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans, auszuweisen. Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (eigene Mittel, Zuwendungen, Leistungen Dritter, ) und Ausgaben enthalten. Aus dem Nachweis müssen Tag, Empfänger / Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung ersichtlich sein.

  3. Nach Bewilligung des Antrages ist innerhalb von 3 Wochen eine Kurzfassung (2500-3000 Zeichen) des Projektes zuzusenden. Im Projektzeitraum ist jeweils zum Jahresende ein Zwischenbericht zum Stand der geförderten Projektziele sowie ein Verwendungsnachweis der verausgabten Mittel vorzulegen. Nach Abschluss des Projekts ist ein Bericht einschließlich einer Kurzfassung (ca. 2500 Zeichen) mit hochauflösenden digitalen Fotomaterial zur Verfügung zu stellen.

  4. Sollte der Antragsteller die Mittel nicht antragsgemäß verwenden, so kann der Vorstand der Stöckmann-Stiftung den bewilligten und ausgezahlten Betrag unter Fristsetzung von 4 Wochen ab Absendung der Aufforderung (E-Mail oder Post) zurückverlangen. Ebenso können dann bereits bewilligte Fördermittel zurückgehalten werden, solange nicht sichergestellt ist, dass die antragsgemäße und bewilligte Maßnahme damit finanziert wird.

  5. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, über erhebliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten in der Projektumsetzung unverzüglich die Stiftung zu informieren.



6. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

  1. Das geförderte Projekt ist in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf die Beteiligung der Stiftung ist mit dem Logo der Stöckmann-Stiftung hinzuweisen.

  2. Zu öffentlichkeitswirksamen Anlässen erhält die Stöckmann-Stiftung Gelegenheit zur Teilnahme.

  3. Bei Veranstaltungen und Ausstellungen ist auf Plakaten, Einladungen, Programmheften und Katalogen mit dem Logo der Stöckmann-Stiftung auf die Förderung hinzuweisen.

  4. Der Projektträger erklärt sich bereit, die Öffentlichkeitsarbeit der Stöckmann-Stiftung zu unterstützen.

  5. Die Stöckmannstiftung erhält Belegexemplare aller Veröffentlichungen.


7. SONSTIGES

  1. Die Stöckmann-Stiftung bietet den Antragstellern eine Beratung zur Antragstellung an.

  2. Diese Förderrichtlinien werden Bestandteil der Förderzusage.

  3. Das Kuratorium kontrolliert jährlich die Entscheidungen des Vorstandes.


Stand 1. Dezember 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.