

Die Geländearbeiten wurden in enger Abstimmung zwischen den Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. und Herr Professor Dr. habil. Gerhard Breitschuh (Belanu) durchgeführt.
Wir haben vor Ort die Bewertung der Habitattypen und ihrer Strukturen vorgenommen, diskutiert und als Ergebnis vorgelegt.
(Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. (AAT)
Thymianweg 25, 07745 Jena)

Im Verfahren zur Analyse und Bewertung der Umweltverträglichkeit landwirtschaftlicher Betriebe (KUL) erfolgt die Erfassung und Bewertung der ökologischen und landeskulturellen Situation in Agrarräumen über den quantitativen Nachweis der Flächenanteile von naturnahen Biotopen (Ökologisch, landeskulturelle Vorrangflächen, ÖLV). Unter Nutzung bundesweit vorliegender Gemeindelisten des Julius-Kühn-Instituts mit Soll und Ist-Werten zu Kleinstrukturelementen wird eingeschätzt, ob die Gemeinden und die landwirtschaftlichen Betriebe über eine hohe bis noch tolerable bzw. über eine zu geringe Ausstattung mit Kleinstrukturelementen verfügen.
Für ausgewählte Projektregionen wurde ein methodischer Ansatz zur Bewertung der Ökologischen Qualität von ÖLV entwickelt, um vertiefende Untersuchungen zur Agrobiodiversität durchzuführen. Die quantitative Felderhebung der ÖLV-Anteile beruht auf den für die Agrarförderung vorliegenden INVEKOS-Feldblockdaten. Die Feldblockkarten enthalten jedoch nur die ÖLV, die im Rahmen des INVEKOS den Status eines Feldblocks erhalten haben. In den drei Projektregionen handelt es sich dabei um 30 bis 67 % der tatsächlich ermittelten ÖLV. In den Projektregionen wurden alle ÖLV ohne Feldblocknummer zusätzlich erfasst. So wünschenswert die Erfassung und Bewertung sämtlicher landwirtschaftliche genutzten Flächen und der ÖLV wäre, der dafür erforderliche Aufwand übersteigt den Rahmen der mit KUL praktizierten Analyse und Bewertung der betrieblichen Umweltverträglichkeit.

Die qualitative Beurteilung der Landschaftselemente mittels der Ökologischen Qualität (ÖQ) zeigt in den Projektregionen eine Normalverteilung der ÖQ-Noten für die ÖLV mit der Tendenz der Höherbewertung der Gesamtheit der ÖLV.
Somit werden folgende Konsequenzen gezogen:
